dodis.ch/41578 Le Chargé d’Affaires de Suisse à Vienne, A. O.Aepli, au Conseil fédéral1

Nachdem ich, wie Ihnen bekannt ist, die mir übertragene Stelle eines schweizerischen Geschäftsträgers in Wien provisorisch übernommen hatte, sah ich mich bei der Ungewissheit, wie lange dieses Provisorium dauern würde, veranlasst, dem Regierungsrathe meines Heimathkantons zu eröffnen, dass ich die bisher bekleidete Stelle eines Mitgliedes desselben niederlege. Der Regierungsrath trat jedoch auf dieses Demissionsbegehren nicht ein, sondern ertheilte mir unterm 25. Juli Urlaub bis zum 1. October, in der Meinung, dass ich bis dahin im Falle sein werde, mich über die definitive Annahme jener Stelle zu entschliessen. Ich zögerte nicht, den mir in dieser Weise angebotenen Urlaub dankend anzunehmen. Damit ist nun aber auch der Zeitpunkt herangerükt, in welchem ich mich über mein ferneres Verbleiben an dem mir von Ihnen anvertrauten Posten auszusprechen habe.

Ohne mich in weitläufige Erörterung der Gründe einzulassen, welche es für mich wünschbar machen, unter gegebenen Verhältnissen wieder in mein Vaterland zurückzukehren, erlaube ich mir, nur beiläufig zu bemerken, dass neben Familienrücksichten mich auch die Befürchtungen hiezu bestimmen, dass eine erfolgreiche Wirksamkeit in wichtigem Angelegenheiten wohl für längere Zeit kaum möglich sein wird und daher nur die Menge jener untergeordneten Geschäfte übrig bleiben, die, ich gestehe es, für mich nicht sehr anziehend sind u. von jedem Ändern ebenso gut od. besser erledigt werden können. Bezüglich der mir durch die Instruktion vom 4. Juli2 überwiesenen speziellen Geschäfte erlaube ich mir, bei dieser Gelegenheit folgenden kurzen Bericht zu erstatten, indem ich den Ziffern der Instruktion folge.

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7. Was die Massregeln zur Sicherstellung schweizerischer Angehörigen u. ihres Eigenthums während dem Kriege anbelangt, so hatte ich dieselben, soweit es die Verhältnisse erforderten, getroffen. Mein zeitiges Eintreffen in Wien machte es denjenigen Schweizern, welche mit gehörig visirten Pässen verreisen wollten, möglich, noch vor dem Eintreten der befürchteten Katastrophe ihr Vorhaben auszuführen. Dem Wunsche anderer, ihre Kostbarkeiten bei der Gesandtschaft zu deponiren, konnte ebenfalls entsprochen werden. Glücklicher Weise machte der Anfang August abgeschlossene Waffenstillstand weitere Massregeln überflüssig.

Noch bleibt mir übrig, den in Ziff. 4 der Instruktion enthaltenen Auftrag speziell zu berichten, nämlich den Auftrag, «den Intentionen des Bundesrathes wo immer Ausdruck zu geben, welche dahin gerichtet sind, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten noch fernerhin zu pflegen u. zu vervielfältigen.» Ich war um so mehr bestrebt, demselben gerecht zu werden, als ich die Überzeugung hege, dass die Schweiz, seit die ihre Neutralität garantirenden Verträge nun völlig zerrissen und an die Stelle derselben Convenienz u. Gewalt – sans cérémonie – getreten sind, mehr als je Ursache hat, sich mit den mächtigen Nachbarstaaten u. zumal mit demjenigen unter ihnen in gutes Einvernehmen zu setzen, welcher bisher weder direkte noch indirekte die Integrität ihres Gebietes angetastet hat, vielmehr ein grosses Interesse an der Aufrechthaltung u. Vertheidigungsfähigkeit der schweizerischen Neutralität besitzt. Man darf sich nicht verhehlen, dass die verschiedenen Friedenstraktate, welche in jüngster Zeit zwischen den Krieg führenden Mächten abgeschlossen worden sind od. sich im Stadium des Abschlusses befinden, weder hier, noch in Deutschland, noch in Frankreich die Überzeugung erwecken konnten, dass ein dauernder Friede gewonnen worden sey. Es können, vielleicht in nicht gar ferner Zeit, neue Feindseligkeiten auftauchen, die für die Schweiz verhängnissvoller werden dürften, als es die letztem gewesen sind. Lege ich auch kein besonders grosses Gewicht auf die jüngst in einigen hiesigen offiziösen Zeitungen verbreitete Nachricht aus Berlin, man betrachte dort (in Berlin) die Annektirung des deutschen Gebietstheils der Schweiz nur als eine Frage der Zeit, die französischen u. italienischen Kantone würde man an Frankreich u. Italien überlassen. Es lässt sich doch nicht leugnen, dass das Übergewicht Preussens in Deutschland für die Schweiz weniger vortheilhaft sein wird, als der bisherige Zustand es war, u. dass ein Krieg zwischen Frankreich u. Deutschland für die Schweiz grosse Gefahren birgt. Ein gutes Einvernehmen mit Österreich, das doch immer als Grossmacht zählt u. eine gewichtige Stimme bei der schliesslich doch nothwendig werdenden Aufstellung neuer völkerrechtlicher Grundlagen für die Beziehungen der europäischen Staaten unter sich, die nicht immer im Kriegszustand sich gegenüber stehen können, besitzen wird, kann daher für die Schweiz nur vortheilhaft sein. Zur Pflege eines solchen Einvernehmens ist eine ständige Vertretung der Schweiz in Österreich ohne Zweifel ein vortreffliches Mittel, obgleich man von demselben auch nicht zu grosse Erwartungen hegen darf. Denn am Ende sind es doch nur die eigenen Interessen, welche im Verkehr der Staaten unter sich den Ausschlag geben u. diese Interessen fallen um so schwerer ins Gewicht, je grösser die Macht ist, welche sie stützt. Während der Vertreter eines grossen Staates gehört werden muss, wird derjenige eines kleinen stets Mühe haben, einigen Einfluss zu üben. Seine Verrichtungen werden daher, wenn nicht ganz besonders günstige äussere Umstände hinzutreten, selten über das Niveau einer diplomatie d’antichambre hinausreichen, mit der sich selbst Männer von anerkannter Tüchtigkeit u. wahrem Verdienst begnügen müssten. Aber auch diese Stellung, wenn sie mit Klugheit, Festigkeit u. Fleiss versehen wird, ist immer nützlich u. jedenfalls der Beseitigung jeder diplomatischen Vertretung weit vorzuziehen.

Entschuldigen Sie diese Abweichung von meinem Thema. Ich konnte mich derselben nicht enthalten, weil bekanntlich schon von Aufhebung des hiesigen diplomatischen Postens die Rede war u. ich es für einen entschiedenen Fehler halten müsste, wenn diesem Gedanken Folge gegeben werden wollte. Ich hielt es für meine Pflicht, bei dieser Gelegenheit hierauf aufmerksam zu machen.

Ich schliesse sonach mit dem Gesuche, mich der Stelle eines Geschäftsträgers der Eidgenossenschaft bei der hiesigen Regierung wieder zu entheben u. mir einen Nachfolger zu geben, dem ich auf Ende des laufenden Monats September meine Geschäfte abtreten kann, damit ich in den Stand gesetzt werde, Anfangs nächsten Monats October in meine frühere Stellung zurückzutreten.

1
Rapport: E 2/574.
2
Non reproduite. Cf. E 1001 (E) t 1/1.
3
Suivent les réponses d’A. O. Aepli aux instructions du Conseil fédéral.