dodis.ch/41546
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 26 mars 18661

1293. Gotthardkomite in Luzern, Eröffnung an die italienische Regierung p°. Gotthard-Eisenbahn.

Das Gotthard-Komite in Luzern bestätigt mit Zuschrift vom 16.1. Mts.2 den Empfang des Hierseitigen vom 5. diess3 resp. der Abschrift einer Note der italienischen Gesandtschaft vom 21. v. Mts. betreffend die auf den Gotthardpass gefallene Wahl eines Eisenbahnüberganges über schweizerische Alpen und stellt mit Rüksicht auf die Bestimmungen der herwärtigen Schlussnahme vom 2. April 18644, das Gesuch um Mittheilung seiner diessfälligen Eröffnungen an das italienische Ministerium.

Nach angehörtem Entwürfe des Departements betreffend ein diessfälliges Schreiben an die eidg. Gesandtschaft in Florenz, und nach obgewalteter Diskussion ist beschlossen worden:

1. es sei, entgegen dem Departementsentwurfe, resp. der Zusendung einer Abschrift von der Antwort des Gotthard-Komite, eine Zuschrift in eigener Redaktion des Bundesrathes an den Schweiz. Minister in Florenz zu erlassen;

2. sei die Geneigtheit des Bundesrathes auszusprechen, dass er sich bei Konferenzverhandlungen, welche zwischen der Gotthardvereinigung und der italienischen Regierung für wünschenswerth erachtet werden sollten, vertreten lassen werde;

3. sei von dem Ausdruke «international» und, dass «insbesondere» dem Gotthard-Komite von der Note Kenntniss gegeben werde, Umgang zu nehmen;

4. sei die Redaktion der an Hrn. Pioda zu erlassenden Mittheilung dem Bundesrathe nochmals vorzulegen.

Endlich wurde noch beschlossen:

5. es sei die Frage an’s Departement des Innern zur Begutachtung überwiesen, ob nicht die Kantone Tessin, Wallis, Graubünden u. Uri einzuladen seien, von allfälligen Konzessionen, die sie in Eisenbahnsachen zu ertheilen in den Fall kämen, dem Bundesrath Anzeige zu machen, damit lezterer sich bei den diessfälligen Unterhandlungen vertreten lassen könne.

Eine Zuschrift der Regierung von St. Gallen vom 23. diess5, womit sie das Verlangen stellt, der Bundesrath wolle jede Übermittlung der Kommunikationen des Gotthard-Komite an die italienische Regierung so lange verschieben, bis auch sie sich in den Stand gesezt sehe, ihrerseitige Mittheilungen zu machen, welche die Wahrung dortiger Interessen ihr zur Pflicht machen, wird dem Departement des Innern zur Vorlage einer zu ertheilenden Antwort überwiesen.

1
E1004 1/64. Absent: F. Frey-Hérosé.
2
Cf. no 8.
3
Non reproduit. Cf. E 1001 (E) q 1/70.
4
Cf. PVCF E 1004 1/57, 1290.
5
Non reproduite. Cf. E 53/126.