dodis.ch/41544 Le Consul général de Suisse à Washington, J. Hitz, au Conseil fédéral1

Die Agitation über die Wiederherstellung des hiesigen StaatenBundes dauert unaufhörlich fort. Die Radikalen der Radikalen behaupten, die Sonderbundstaaten wären wirklich nicht im Bunde und irgend welche Bedingungen seien zum Widereintritt unausweichlich. Die alten Demokraten loben die Sonderbündler, reichen ihnen die Hand, hassen den Neger & wollen, dass nur der Weisse ein freier Mann sein solle. Die Conservativen, zu denen der Präsident zum Theil gerechnet werden kann, scheinen leider noch keine klare Politik zu befolgen. Sie behaupten wohl mit Recht, die südlichen Staaten wären immer als dem Bunde angehörend zu betrachten, aber wenn es dazu kommt, dem freigewordenen Neger auf Civil und politische Gleichheit mit den Weissen zu stellen, so theilt sich die Meinung auf die mannigfaltigste Weise. Ungeachtet es klar zu ersehen ist, dass dieses Land als Republik der Negerfrage nie wirklich ledig werden kann, bis das diesem hier nun einheimisch gewordene afrikanische Elemente, politisch & civilrechtlich mit der kaukasischen Race, auf ächt republikanische Weise, auf gleichen Fuss gestellt wird. Beilagen A geben einige Erläuterungen über hiesige Vorgänge in dieser Hinsicht. Die mit B. bezeichneten Beilagen beziehen sich auf eine Angelegenheit, die sich der Cantons-Rath von Baselland zu Schulden hat kommen lassen, und welcher dadurch der gesammten Schweiz hier bedeutenden Schaden zugefügt hat, & ist dem Schreiber dieses als Vaterlands Vertreter manches zu Ohren & zu Augen gebracht worden in lezter Zeit, das ihm höchst unangenehm & widerlich war. Nachdem man sich alles mögliche hat gefallen lassen, wirklich in finanzieller Hinsicht sich bedeutenden Nachtheil aussezte, um dem Vaterlande in dieser Riesen-Republik Achtung zu verschaffen, auf die mannigfaltigste Weise suchte den Amerikaner für die Schweiz zu interessieren, so kommt auf einmal eine solche Verletzung aller Achtung von Seite einer schweizerischen Cantonsbehörde, die alles über den Haufen wirft, & man sich vor einem jeden Amerikaner schämen muss, ein Basler genannt zu werden. Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass von schweizerischen Behörden Taugenichtse in Menge nach diesem Lande spedirt werden, ich hoffte jedoch, dass wirkliche Verbrecher, ja Mörder, mir wenigstens nicht durch Cantonsräthlichen Beschluss zur Obhut zugeschickt würden. Die hiesige Presse und namentlich die deutsche macht grossen Lärm über solche Vorgänge wie die von Martin Bader2; zudem ist der amerikanische Consul in Basel Herr A.L. Wolff kein besonderer Freund der Schweiz & als Zeitungscorrespondent wird er die Sache auch auszuposaunen wissen. Es war immerhin mein Wunsch, dahin zu wirken, Herrn Wolff irgendwo andershin versezt zu sehen; jezt wird dieses während den nächsten vier Jahren schwerlich geschehen können. Ich bedaure das Verfahren der basellandschaftlichen Cantonsbehörde in dieser Sache, werde mir jedoch alle Mühe geben, den nachtheiligen Eindruck, den dasselbe gemacht hat, wieder zu verwischen, & hoffe die schweizerische Bundesregierung werde dafür sorgen, dass zukünftig wenigstens keine Verbrecher durch Behördenbeschluss nach dieser grossen Schwesterrepublik gesandt werden möchten. Die Masse der Schweizer hier, wenn selbst nicht die Amerikaner, sind jedenfalls einer solchen Beachtung werth.

1
Rapport: E 2300 Washington 3.
2
Concernant le forçat Bader, cf. PVCF E 1004 1/65, 1574.