dodis.ch/41541 Le Comité du Gothard, à Lucerne, au Conseil fédéral1

Sie haben uns unter dem 5. d. die Abschrift einer Note2 zustellen lassen, welche der Italienische Minister der auswärtigen Angelegenheiten unter dem 21. vor. Mts. an die Italienische Gesandtschaft der Schweiz zu Händen des Hohen Bundesrathes in Sachen der Alpenbahnfrage gerichtet hat. Indem wir uns zum Empfange dieser Mittheilung bekennen, ersuchen wir Ihre Hohe Behörde gemäss der Anleitung, welche Sie uns vermittelst Ihrer Schlussnahme vom 2. April 18643 gegeben haben, die nachfolgenden Eröffnungen an das Italienische Ministerium gefälligst gelangen lassen zu wollen:

«Die Schweizerische Gotthard Vereinigung habe aus der Note des Italienischen Ministeriums vom 21. Februar 1. J. mit grosser Befriedigung vernommen, dass die Königliche Regierung sich abschliesslich dahin entschieden habe, es könne vom Bau zweier Schweizerischer Alpenbahnen nicht die Rede sein u. ebensowenig könne der Simplon als die einzige Alpenbahn gewählt werden; es sei vielmehr die Verbindung des Po mit dem Rheinbecken anzustreben u. zu diesem Zwecke habe sich die Königliche Regierung für den Gotthard mit langem Tunnel entschieden, auf dessen Verwirklichung von nun an die Anstrengungen aller bei dem grossen Werke interessierten Theile zu conzentriren seien; die Königliche Regierung sei bereit, ihren Theil zur Unterstützung der Unternehmung zu übernehmen, wenn dasselbe auch von Seiten der übrigen Betheiligten geschehe, u. sie sei entschlossen, auf diesem Entscheide zu Gunsten des Gotthard, durch welchen der Splügen und Lukmanier ausser Frage gestellt werden, zu beharren, so lange als nicht die Erfolglosigkeit ihrer Bestrebungen dargethan sein werde.»

«Die Gotthardvereinigung habe im Fernern Kenntniss erhalten von der Gesetzesvorlage des Italienischen Bauministeriums vom 25. Februar I.J., worin die Subsidien, welche Italien dem Gotthard im Belaufe von 56–57 Millionen Franken zuwenden will, genau bezeichnet u. an die Bedingungen geknüpft sind, dass von Seiten der ausseritalienischen Staaten u. Betheiligten ebenfalls Subsidien im Betrage von mindestens 35 Millionen Franken für den Gotthard decretirt werden.

Indem die Gotthardvereinigung ihre lebhafte Freude über die Entscheidung der Königl. Italienischen Regierung u. die dadurch gewonnene Grundlage für die Verwirklichung der grossen internationalen Aufgabe ausdrücke, erlaube sich dieselbe, zu Händen des Italienischen Ministeriums die Gegeneröffnung zu machen, dass die Gotthardvereinigung sich in der Lage befinde, ihrerseits Subventionen für die Ausführung des Gotthardprojectes im Betrage von Fr. 15,050,000 anzubieten, unter der Voraussetzung, dass das im commerziellen Gutachten zu Grunde gelegte Tracé zur Ausführung gebracht u. dass ab Seiten einer Baugesellschaft hinlängliche Garantien für gehörige Durchführung des Unternehmens geboten werde. Von der Subsidiensumme von 15,050,000 Frkn. seien einzig 1,300,000 Fr. an Bedingungen geknüpft, bezüglich welcher jedoch, nach dem bisherigen Verlaufe der im Gange befindlichen sachbezüglichen Unterhandlungen zu schliessen, mit Zuversicht erwartet werden dürfe, dass dieselben in Bälde zur Erfüllung kommen werden. Die Gotthardvereinigung mache sich übrigens verbindlich, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um noch weitere Subsidien in der Schweiz erhältlich zu machen.

Die Gotthardvereinigung erkläre sich endlich bereit, an internationalen Conferenzverhandlungen Theil zu nehmen, die den Zweck haben, auf den oben erwähnten Grundlagen eine Verständigung über die weitern Schritte, welche Behufs Verwirklichung des Gotthardprojectes im allgemeinen oder Behufs Festsetzung der Stellung der Subsidienbeiträge zu dem Unternehmen im Besondern zu thun sind, herbeizuführen u. es gewärtige die Gotthardvereinigung die diessfällige Einleitung ab Seiten des Italienischen Ministeriums in dem ihm hiezu geeignet scheinenden Zeitpunkte».

Indem wir Sie, Hochgeachteter Herr Bundespräsident, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, noch ersuchen, die vorstehende Eröffnung dem Italienischen Ministerium mit möglichster Beförderung zur Kenntniss bringen zu wollen, benutzen wir den Anlass, Sie unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.4

1
E 53/126.
2
Cf. no 6, annexe.
3
Cf. E 1001 (E) q 1/63.
4
Note en marge du Chef du Département de l’Intérieur, K. Schenk, faite le 21 mars 1866: «Das unterfertigte Departement stellt den Antrag an Herrn Minister Pioda in Florenz ein Schreiben nach folgendem Entwürfe zu erlassen: Die Königl. Italienische Gesandschaft in Bern hat uns unterm 27. vor. Mts. die Abschrift einer Note des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten zugestellt, in welcher dieselbe die von der Königlichen Regierung in Sachen der Alpenbahnen gefassten Entschliessungen eröffnet. Wir haben nicht ermangelt, diese Eröffnungen den Regierungen der Schweiz. Kantone und insbesondere auch dem Gotthardt Comité zur Kenntniss zu bringen und sind nun im Falle, Ihnen beiliegend eine Abschrift der der Antwort mitzutheilen, welche die Schweiz. Gotthardtvereinigung uns hat zugehen lassen. Wir laden Sie ein, diese Antwort der Königlich italienischen Regierung mit möglichster Beförderung zur Kenntnis zu bringen und zugleich beizufügen, dass der Bundesrath gerne seiner Zeit die Entschliessungen der italienischen Regierung betreffend der schweizerischerseits für wünschbar und nothwendig erachtete internationale Konferenz entgegennehmen werde und auch bereit sei, an einer solchen sich vertreten zu lassen.» Pour la décision du Conseil fédéral, cf. no 13.