dodis.ch/41510 Le Chargé d’affaires de Suisse à Vienne, L. Steiger, au Conseil fédéral1

Ich hatte gestern mit dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten eine Besprechung wegen Langiewicz2, von welcher ich die Ehre habe, hiemit Bericht zu erstatten. Ich erinnerte den Grafen Rechberg an sein mir gegebenes Wort, nach Zurückkunft des Herrn Polizei-Ministers, mit welchem er noch eine Unterredung zu pflegen habe, einen Entschluss fassen zu wollen. Er erwiederte mir hierauf in einem etwas gereizten Tone: «Ich bitte Sie, verschonen Sie mich jetzt mit dieser Angelegenheit, denn ich kann im Augenblicke nichts in dieser Sache thun.» Ich bemerkte ihm hierauf, dass seit meiner letzten Note3 ein Zeitraum von ungefähr 2 Monaten vergangen sei und nunmehr die Erledigung neuerdings verschoben werde; der polnische Aufstand sei beendet, der Bundesrath habe die Verpflichtungen übernommen, welche Österreich als Basis der Freilassung Langiewiczs festgestellt habe, es sei daher kein Grund mehr vorhanden, dieselbe zu verzögern und ich müsste daher auf die endliche Erfüllung dringen. Er erwiederte, jeder habe zuerst an sich zu denken; Österreich kenne die Pläne der Insurrektion genau und es müsse sein eigenes Land, Galizien, vor derselben schützen; er verwahre sich entschieden gegen das Princip, dass die Schweiz jedem Revolutionär das Bürgerrecht verleihen wolle; so könne es ihr einfallen, es morgen an Kossuth zu geben; Österreich habe die Verpflichtungen gegenüber von Russland übernommen und müsse dieselben festhalten; wenn Langiewicz Bürger der Schweiz sei, so könne er nicht mehr ausgewiesen werden und die Überwachung desselben sei nicht möglich. Ich bemerkte hierauf mit aller Ruhe, da nunmehr die Revolution in Polen beendet sei, so werde die zuerst bezeichnete Gefahr nicht wohl mehr eintreten, denn Langiewicz allein werde nicht wohl eine neue polnische Revolution heraufbeschwören; was die Verwahrung gegen das Princip anbetreffe, so stehe es der Schweiz frei, das Bürgerrecht demjenigen zu geben, den sie als desselben würdig erachte. Bis jetzt sei mir noch kein Fall bekannt, dass die österreichische Regierung sich deshalb zu beklagen gehabt hätte; die Schweiz habe Flüchtlinge von allen Gesinnungen gehabt und jederzeit die Reclamationen des Auslandes im Falle begründeter Klagen gewissenhaft berücksichtigt, wenn Österreich Rücksichten gegen Russland zu beobachten habe, so sei es auch in der gleichen Lage gegenüber der Schweiz; wenn man schon den Wünschen der österreichischen Regierung entsprochen habe, so sei es nun auch an ihr, ein freundnachbarliches Entgegenkommen zu zeigen. Die Verantwortlichkeit gegenüber Langiewicz habe der Bundesrath übernommen und er werde darüber wachen; übrigens werde Langiewicz selbst sein gegebenes Wort in Ehren halten und nicht die ihm gebotene Freistätte zu neuen Umtrieben benützen, um nicht heimatlos und wortbrüchig in der Welt dazustehen. Der Herr Minister erwiederte mir hierauf viel ruhiger: «Wenn ich Ihre Note noch nicht beantwortet habe, so geschah es deshalb, weil ich jede unangenehme Correspondenz mit dem Bundesrathe vermeiden wollte; allerdings, wenn Sie es verlangen, werde ich es tun; allein schreiben Sie dem Herrn Bundespräsidenten, er möge die Güte haben, die Sache noch zu verzögern, da der Augenblick nicht fern sei, wo jeder Vorwand fallen werde; er möge alle Verantwortlichkeit deshalb auf ihn wälzen, er sei bereit, sie zu übernehmen.» Ich erwiederte, dass ich nicht ermangeln werde, Sie, Titl., davon in Kenntnis zu setzen, obgleich schon vor zwei Monaten mir die nämlichen Versprechungen gemacht worden seien. Graf Rechberg rief mir noch unter der Thüre nach, sagen Sie dem Herrn Bundespräsidenten, dass ich alle Verantwortlichkeit auf mich nehme.

Dies ist der genaue Vorgang und ich erwarte daher von Ihrer Güte weitere Instruktionen.4

1
Rapport (Copie): E 2200 Wien 1/16.
2
Dès janvier 1864, le Conseil fédéral avait chargé à plusieurs reprises Steiger d’intervenir auprès du Gouvernement autrichien pour la mise en liberté du général polonais Langiewicz qui, ayant reçu la bourgeoisie de Granges (SO), était devenu citoyen suisse. Voir les PVCF du 15 janvier, 24 février, 13 avril, 27 avril et 1er juin 1864 (E 1004 1/56 –57, nos 18,772,1442, 1633er 2116).
3
Non retrouvée.
4
A la suite de nouvelles réclamations du Conseil fédéral (cf. les PV CF du 10 août, 12 septembre 1864 et 8 février 1865, E 1004 1/58, nos 3127 e?3642, et E 1004 1/60, no 446), Langiewicz fut libéré en février 1865 (cf. le rapport de Steiger au Président de la Confédération, du 22 février 1865, non reproduit).