Das Politische Departement hat gegen die Verhandlungen mit Luxemburg3 zwecks Abschluss eines Zusatzabkommens4 an sich nichts einzuwenden.
Hingegen sieht es sich veranlasst, die Frage nach der Prioritätsordnung im Verhandlungskalender auf dem Gebiet der Sozialversicherung aufzuwerfen. Es fällt auf, dass das luxemburgische Arbeits- und Sozialministerium erst Mitte Oktober dieses Jahres Verhandlungen über ein Zusatzabkommen vorgeschlagen hat und dass diese schon am 11. dieses Monats begonnen haben. Demgegenüber insistieren die Schweizer in den skandinavischen Ländern5 (die ein Vielfaches an Zahl gegenüber den Auslandschweizern in Luxemburg ausmachen), die dortigen schweizerischen Vertretungen sowie das Politische Departement seit mehr als zwanzig Jahren auf Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens mit Norwegen6 und Finnland7 und auf Revision der mit Dänemark und Schweden bestehenden Abkommen, die auch schon aus dem Jahre 19548 stammen.
Nach Ansicht des Politischen Departements sollte deshalb alles unternommen werden, um unsere Beziehungen auf dem Gebiete der Sozialversicherung mit diesen Staaten so bald als möglich auf den neuesten Stand zu bringen und sich nicht durch allfällige Begehren anderer Länder um Änderung bestehender Vereinbarungen in eher untergeordneten Punkten abhalten zu lassen. So ist soeben die österreichische Botschaft in einer Note9 mit der Bitte an das Politische Departement herangetreten, ein zweites Zusatzabkommen10 zum bestehenden schweizerisch-österreichischen Abkommen aus dem Jahre 196711 abzuschliessen; dabei sind seit dem Inkrafttreten des ersten Zusatzabkommens vom 17. Mai 197312 noch keine anderthalb Jahre vergangen. Es drängt sich die Frage auf, ob die neuerlichen Verhandlungsgegenstände nicht im ersten Zusatzabkommen hätten geregelt werden können, um die Belastung namentlich des Parlamentes mit derartigen Vereinbarungen vorwiegend technischen Charakters auf ein Minimum zu beschränken. Auch ist zu bedenken, dass ein solches Entgegenkommen gegenüber einem Land unweigerlich andere Staaten, mit denen die Schweiz auch schon ein erstes Zusatzabkommen abgeschlossen hat, auf den Plan ruft.
Aus diesen Gründen beehrt sich das Politische Departement, dem Bundesrat zu beantragen:
1. Dem Antrag des Departements des Innern auf Aufnahme von Verhandlungen über Soziale Sicherheit mit Luxemburg wird – im Sinne der Erwägungen – zugestimmt;
2. Das Departement des Innern wird eingeladen, auf dem Gebiet der Verhandlungen mit andern Staaten zwecks Abschluss von Sozialversicherungsabkommen eine Prioritätsordnung im Einvernehmen mit dem Politischen Departement aufzustellen, wobei den Verhandlungen mit den skandinavischen Ländern Vorrang zukommt13.