dodis.ch/39121 Rundschreiben des Delegierten des Bundesrats für Katastrophenhilfe, A. Bill1

EINSATZPLÄNE2 DES SCHWEIZERISCHEN KORPS FÜR KATASTROPHENHILFE IM AUSLAND. HILFSAKTIONEN IN DEN DÜRREGEBIETEN DER AFRIKANISCHEN SAHEL-ZONE HERBST 19743

Nachdem der Bundesrat, wie in unserem Schreiben vom 27. Juni 19744 mitgeteilt, bereits am 8. Mai5 seine grundsätzliche Zustimmung zum Projekt eines ersten grösseren Einsatzes in den Dürregebieten Afrikas erteilt und zu diesem Zwecke einen ausserordentlichen Kredit von 5,5 bis maximal 6,5 Millionen SFr. in Aussicht gestellt hatte, hat er nun in seiner Sitzung vom 7. August6 die eigentlichen Einsatzpläne des Korps für das letzte Trimester des Jahres 1974 genehmigt. Der diesbezügliche Bundesratsbeschluss lautet:

1. Le dispositif prévu par le Délégué et le plan général de départ pour une intervention dans le Bassin du Lac Tchad et la région de Gewani en Éthiopie sont approuvés.

2. Le Délégué est autorisé à passer à l’action et à prendre toutes mesures utiles pour l’engagement du corps selon les plans généraux prévus.

3. Le Conseil fédéral pourra, si des motifs graves l’exigent, annuler la décision avant le début de l’action, soit jusqu’à la fin d’août 1974, les premiers éléments du corps devant être mis en place dès le début de septembre déjà, en vue de son engagement complet dès le début d’octobre.

Wir erlauben uns, Ihnen die nunmehr genehmigten Einsatzpläne zur vertraulichen Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Gegenüber der «Note zu Handen des Chefs des Eidgenössischen Politischen Departement. Rekognoszierung des Delegierten im Gebiete des Bassin du Lac Tchad. Bericht und Antrag zum geplanten Korps-Einsatz im Herbst 1974» vom 24. Juni 19747 weisen diese Einsatzpläne vom 1. August 19748 keine grundsätzlichen Änderungen, wohl aber einige präzisierende Modifikationen, ein bescheidenes Zusatzprogramm für Nordkameroun und Nord-Nigeria und vor allem genauere Kostenberechnungen auf.

Die Genehmigung dieser Einsatzpläne durch den Bundesrat stellt auch eine positive Antwort dar auf den Sonderappell des Uno-Generalsekretärs9, der die Regierungen dringend eingeladen hat, zu Gunsten der immer noch notleidenden Sahelländer Sofort-Hilfsprogramme auszuarbeiten10. Die Operationen des Korps für Katastrophenhilfe im Ausland werden nunmehr im Detail vorbereitet. Sie werden nur dann nochmals in Erwägung gezogen, falls sich in allernächster Zeit eine sehr grosse europäische Naturkatastrophe ereignen sollte. Andernfalls werden nach einer abschliessenden Bereinigung des Personal- und Materialbedarfs bereits im Laufe des Monats September die ersten Voraus-Detachemente des Korps in den Einsatzgebieten engagiert. Nach den Plänen für die Primär-Transporte (siehe Beilageblatt VII11) wird das Gros des Korps so eingesetzt, dass es während der drei Monate Oktober, November und Dezember 1974 tätig sein kann12.

Weitaus der grösste Teil des Materials wird uns von der Armee zur Verfügung gestellt13. Unter anderem ist auch erstmals der Einsatz von zwei Pilatus-Portern TC-6 vorgesehen, von Militärpiloten geflogen und unter Leitung von Spezialisten der «Abteilung für Militärflugplätze» gewartet14. Auch diese Fachleute sind Freiwillige unseres Korps.

Die bevorstehenden grösseren Einsätze des Katastrophenhilfekorps sind in mehrfacher Hinsicht als Sonderfälle zu betrachten. Einmal handelt es sich in der Tat um ein erstes grösseres kombiniertes Engagement aller Einsatzelemente des Korps, das eben im Begriffe ist, seine eigentliche Aufbauphase abzuschliessen. Diese Einsätze haben also auch den Sinn einer Bewährungsprobe, eines Testes unserer Konzeption, unseres Materials, unserer Freiwilligen und ihrer Ausbildung.

Im weiteren ist zu beachten, dass im vorliegenden Fall einer Dürrekatastrophe das für kurzfristige Sofortaktionen geschaffene «Instrument Katastrophenhilfe» in ein mittel- und langfristiges Programm der Dürrekatastrophenhilfe integriert werden muss. Dies bedeutet unter anderem, dass auf technischem Gebiet vor allem bleibende Infrastruktur-Verbesserungen auf dem Programm stehen, dass Nahrungsmittelhilfe lediglich als Zusatzhilfe geboten wird, und dass medizinische Hilfe nur dann angeboten wird, wenn diese Hilfe in eine bestehende oder noch zu schaffende Kette von Hilfsprogrammen anderer Organisationen eingebaut werden kann15.

Die in unserem Schreiben vom 27. Juni16 bereits erwähnte Pressekonferenz findet erst am 3. September 1974 im Beisein von Herrn Bundesrat Graber statt17. Wir legen Wert darauf, die Massenmedien erst in jenem Zeitpunkt zu orientieren, in dem wir über ein Maximum an aktuellen Einsatz-Informationen verfügen werden. Wir bitten Sie deshalb, die beiliegenden Einsatzpläne bis zu der erwähnten Pressekonferenz noch als vertraulich zu behandeln.

Für die Unterstützung, die wir beim Aufbau des Korps und bei der Planung dieses ersten grösseren Einsatzes haben erfahren dürfen, sprechen wir den betreffenden Missionschefs, den zahlreichen Dienststellen der Bundesverwaltung und den Experten und Beratern des Korps den verbindlichsten Dank aus.

1
Rundschreiben: CH-BAR#E2003A#1988/15#663* (o.222). Gerichtet an 74 Empfänger. Für den Verteiler vgl. dodis.ch/39121, S. 4–6.
2
Für die Einsatzpläne vom 1. August 1974 vgl. Doss. wie Anm. 1.
3
Vgl. dazu auch DDS, Bd. 26, Dok. 136, dodis.ch/39122.
4
Rundschreiben von A. Bill vom 27. Juni 1974, dodis.ch/39715.
5
BR-Prot. Nr. 736 vom 8. Mai 1974, dodis.ch/38598.
6
BR-Prot. Nr. 1170 vom 7. August 1974, dodis.ch/38611.
7
Notiz von A. Bill an P. Graber vom 24. Juni 1974, dodis.ch/39834.
8
Vgl. Anm. 2.
9
K. Waldheim.
10
Vgl. dazu die Notiz von W. Mamboury vom 18. Juni 1973, dodis.ch/39655.
11
Vgl. Doss. wie Anm. 1.
12
Zum detaillierten Ablauf der Aktion vgl. den Bericht des Delegierten des Bundesrats für Katastrophenhilfe im Ausland vom Februar 1975, dodis.ch/39739.
13
Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 156, dodis.ch/38540; das Schreiben von P. Graber an R. Gnägi vom 19. Dezember 1973, dodis.ch/38572; den Bericht des Delegierten des Bundesrats für Katastrophenhilfe im Ausland vom Februar 1975, dodis.ch/39739, bes. S. 10–15 sowie das Referat von J. Clerc vom 21. März 1975, dodis.ch/39747, bes. S. 7–9.
14
Vgl. dazu den Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Militärdepartment und dem Politischen Departement vom 12. August 1974, CH-BAR#E2003A#1988/15#816* (o.280.6Uch.4).
15
Vgl. dazu Dok 136, dodis.ch/39122, Anm. 6.
16
Vgl. Anm. 4.
17
Die Pressekonferenz konnte aufgrund einer Terminkollision am 3. September 1974 nicht statt- finden. Vgl. dazu die Notiz von H. Rieder an A. Bill vom 20. August 1974, CH-BAR#E2001E-01#1987/78#208* (A.22.14.04). Wahrscheinlich wurde sie am 5. September 1974 anlässlich des Empfangs für die Presse im Rahmen der Botschafterkonferenz abgehalten. Vgl. dazu das Proto - koll der Botschafterkonferenz vom 4.–6. September 1974, dodis.ch/35118 sowie Doss. CH-BAR#E2004B#1987/77#19* (a.133.41).