dodis.ch/38916 Mitbericht des Politischen Departements an den Bundesrat1

SÜDAFRIKA: EXPORTRISIKOGARANTIE

A) Das Politische Departement spricht sich gegen den Antrag des Volkswirtschaftsdepartementes aus, der Firma Aktiengesellschaft Brown Boveri & Cie. in Baden die Gewährung der Exportrisikogarantie für die Lieferungen von drei Turbogruppen nach Südafrika in Aussicht zu stellen.

B) Dieser Entscheid basiert auf folgenden Überlegungen:

1. Das Politische Departement verweist auf seinen Mitbericht vom 24. Juni 19742, in welchem es bereits die Gewährung der Exportrisikogarantie für die Lieferung von Turbinen derselben Firma nach Südafrika ablehnte. Die dort erwähnten Gründe für diese negative Haltung haben grösstenteils ihre Bedeutung beibehalten: – Die Ereignisse in Portugal, Mozambique und Angola3 haben dazu geführt,

dass die internationale öffentliche Meinung der Apartheidpolitik Südafrikas

verstärkte Aufmerksamkeit schenkt. – Mit der Gewährung der Garantie für ein Exportgeschäft dieses Ausmasses

würde Südafrika nicht nur einer der wichtigsten, von der schweizerischen

ERG profitierenden Staaten, auch die schweizerische Wirtschaft erhielte

die zweifelhafte Stellung eines der bedeutendsten Investoren in Südafrika.

Ein solcher Ausbau der schweizerisch-südafrikanischen Beziehungen ist

angesichts der wachsenden Bedeutung der Rohstofflieferanten der Schweiz

und ihrer Haltung gegenüber Südafrika nicht erstrebenswert. – Das Politische Departement hat seit Jahren gegen den Ausbau schweizerischer Investitionen in Südafrika Stellung genommen4. Eine Änderung

dieses Verhaltens würde unter den gegebenen Umständen die bisherige

Politik des Bundesrates unglaubhaft machen. Ausserdem sind Reaktionen im

Parlament sowie in der schweizerischen und internationalen Öffentlichkeit

zu erwarten, welche unsere Handelsbeziehungen zu Südafrika mit neuer

Intensität kritisch beleuchten dürften5.

2. Im Verlaufe der letzten Monate konnte in der fraglichen Region keine Tendenz zu einer Beruhigung der politischen Lage festgestellt werden. Man spricht immer häufiger von Guerillaaktionen in Rhodesien und sogar Infiltrationsversuchen in Südafrika selbst. Ausserdem haben die Erlangung der Unabhängigkeit Mozambiques und die im November 1975 bevorstehende Entlassung Angolas aus der portugiesischen Herrschaft neue Elemente ins Spiel gebracht, welche die Zukunft des südlichen Teils Afrikas sehr ungewiss erscheinen lassen.

3. Diese Entwicklung scheint Südafrika, das weiterhin mit der portugiesischen Präsenz an seinen Grenzen gerechnet hatte, überrascht zu haben. Nur so ist der Umstand zu verstehen, dass gemäss einem seinerzeit zwischen Portugal und Südafrika abgeschlossenen Vertrag, letzteres sich bereit erklärt hatte, nicht nur den Bau des Sambesi-Kraftwerkes Cabora Bassa zu unterstützen, sondern nach Inbetriebnahme des ersten Blocks des Projektes einen beträchtlichen Teil der Stromerzeugung zu übernehmen. Nach dem Regimewechsel in Portugal und der Staatsgründung Mozambiques dürfte nun die Lieferung von elektrischer Energie von Cabora Bassa nach Südafrika weitgehend aleatorisch geworden sein. Im Lichte dieser veränderten Situation ist der südafrikanische Entschluss zu verstehen, den Ausbau der Kernkraftwerke als substitutive Energiequellen zu beschleunigen. Die Lieferungen von Brown Boveri könnten in diesem Zusammenhang leicht als «staatliche Kaution» der Schweiz für Südafrika betrachtet werden.

4. Es ist anzunehmen, dass im Anschluss an die OAU-Konferenz im Kampala6 und die bevorstehende 7. Sondersession der UNO die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der verschiedenen Länder mit Südafrika verstärkten Untersuchungen unterworfen werden7.

C) In Anbetracht dieser Erwägungen ist das Politische Departement der Ansicht, dass das vorliegende Projekt grundlegenden Interessen der schweize rischen Aussenpolitik entgegenläuft und trotz des zweifellos positiven Einflusses auf die gegenwärtige Situation der schweizerischen Wirtschaft abzu lehnen ist8.

1
Mitbericht: CH-BAR#E1004.1#1000/9#822*. Verfasst von W. Fetscherin und unterzeichnet von P. Graber.
2
Für den Mitbericht des Politischen Departements vom 24. Juni 1974 vgl. das BR-Prot. Nr. 1122 vom 9. Juli 1974, dodis.ch/40342.
3
Zu Portugal vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 164, dodis.ch/39059; den Politischen Bericht Nr. 7 von J.-L. Pahud vom 28. April 1974, dodis.ch/39053; das BR-Prot. Nr. 1231 vom 9. Juli 1975, dodis.ch/39057 sowie den Politischen Bericht Nr. 65 von G. E. Bucher vom 4. November 1975, dodis.ch/39061. Zur Entkolonisierung der portugiesischen Überseegebiete vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 101, dodis.ch/38885; Dok. 166, dodis.ch/38886 sowie die Notiz von C. Huguenin und H. Vogt vom 24. April 1975, dodis.ch/40019.
4
Zur Problematik schweizerischer Investitionen in Südafrika vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 156, dodis.ch/31047; DDS, Bd. 24, Dok. 60, dodis.ch/33642, und Dok. 124, dodis.ch/33248; DDS, Bd. 25, Dok. 86, dodis.ch/35680, Punkt 2; Dok. 124, dodis.ch/35683, bes. Anm. 13 und Dok. 130, dodis.ch/35684 sowie DDS, Bd. 26, Dok. 60, dodis.ch/38915.
5
Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 100, dodis.ch/38893; die Notiz von C. Huguenin vom 27. Februar 1974, dodis.ch/40243 sowie die Notiz von R. Pestalozzi vom 5. Dezember 1975, dodis.ch/40370.
6
Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 154, dodis.ch/38890.
7
Vgl. dazu das Schreiben von P. Luciri an R. Keller vom 24. Oktober 1975, dodis.ch/40296.
8
Der Bundesrat hat den Antrag des Volkswirtschaftsdepartements vom 11. Juli 1975 mit gewissen Änderungen angenommen und beschlossen, der Firma Brown, Boveri & Cie. die Exportrisikogarantie zu einem Garantiesatz von 90% für eine Lieferung im Wert von maximal 2’600 Mio. Schweizer Franken zu gewähren. Vgl. das BR-Prot. Nr. 1683 vom 10. September 1975, dodis.ch/38916. Vgl. ferner das Schreiben von N. Celio an E. Thalmann vom 5. August 1975, dodis.ch/40346 sowie die Notiz von M. Jost vom 13. November 1975, dodis.ch/40377.