[dodis.ch/56180](http://dodis.ch/56180)Notiz des EDA zuhanden der aussenpolitischen Kommission des Ständerats für die Sitzung vom 15./16. November 1990CH-BAR#E2023A#1999/138#2682* (o.711.1). Diese Notiz wurde von Dominique Petter, Mitarbeiterin der Sektion Vereinte Nationen und Internationale Organisationen, sowie von Stephan Husy von der Sektion internationale Umweltangelegenheiten der Direktion für internationale Organisationen des EDA, verfasst. Wenige Tage vor der Erstellung dieses Dokuments weilte Fürst Hans Adam II. von Liechtenstein vom 17.–19. Oktober 1990 auf Staatsbesuch in der Schweiz, vgl. dazu [dodis.ch/54593](http://dodis.ch/54593). Es gibt allerdings keine Anzeichen dafür, dass die vorliegende Notiz in Zusammenhang mit dem Besuch Hans Adams erstellt wurde. Die Frage des UNO-Beitritts von Liechtenstein scheint im Rahmen des Besuchs auch nicht diskutiert worden zu sein.Adhésion du Liechtenstein à l’ONU: Évolution de l’ONU et information de la Suisse par le Liechtenstein et conséquences pour la SuisseBern, 23. Oktober 19901. Der Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zur UNOAm 18. September wurde das Fürstentum Liechtenstein von der Generalversammlung der UNO auf Antrag des Sicherheitsrats einstimmig als Mitglied der Vereinten Nationen aufgenommen.Admission of the Principality of Liechtenstein to membership in the United Nations: resolution adopted by the General Assembly, UN doc. A/RES/45/1. Damit hat Liechtenstein eines seiner aussenpolitischen Hauptziele der letzten Jahre erreicht. Mit der Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen demonstriert es seine Solidarität mit der Staatenwelt und kann gleichzeitig seine Souveränität hervorheben – letzteres ist für ein kleines Land wie Liechtenstein, welches aus praktischen Gründen eng mit seinen Nachbarn zusammenarbeitet, von grosser Bedeutung.
Mit dem Beitritt übernimmt das Fürstentum Liechtenstein die sich aus der UNO-Charta ergebenden Verpflichtungen. Diese können bei Bedrohung oder Bruch des Friedens unter anderem auch in der Einhaltung von Wirtschaftssanktionen liegen. Liechtenstein bereitet daher gegenwärtig die nötigen gesetzgeberischen Massnahmen vor, um Widersprüche mit den mit der Schweiz eingegangenen Verträge zu vermeiden; so mit dem Zollanschlussvertrag von 1923,Vertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet, abgeschlossen am 29. März 1923, AS, 1923, S. 551–564. Vgl. auch DDS, Bd. 8, Dok. 324, [dodis.ch/44966](http://dodis.ch/44966). der das Fürstentum zu einem Bestandteil des schweizerischen Zollgebiets macht, und mit dem Währungsvertrag von 1980,Währungsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein (mit Anlage und Briefwechsel) vom 19. Juni 1980, AS, 1981, S. 1709–1724. Vgl. ferner DDS, Bd. 27, Dok. 124, [dodis.ch/52253](http://dodis.ch/52253), Anm. 8 und 14. der die geld-, kredit- und währungspolitischen Vorschriften der Schweiz auf Liechtenstein ausdehnt. Da aufgrund dieser Verträge das übliche Instrumentarium wie Ein- und Ausfuhrkontrollen erheblich eingeschränkt ist, werden andere Massnahmen wie Einführung einer Meldepflicht für gewisse Geschäfte unter Strafandrohung bei Zuwiderhandlung oder administrative Kontrollen bei einzelnen Unternehmen ins Auge gefasst.
2. Zusammenarbeit Schweiz–Liechtenstein im Rahmen der UNODie Schweiz hat bisher von Fall zu Fall das Fürstentum Liechtenstein – stets auf dessen Wunsch hin – in den ihr offenstehenden Gremien und Konferenzen des Systems der Vereinten Nationen vertreten. Auch während der Vorbereitungsarbeiten zum Beitritt fand ein ständiger Dialog statt: So wurden in Bern mit Vertretern des liechtensteinischen Auswärtigen Amtes einschlägige juristische Probleme besprochen.Vgl. dazu [dodis.ch/57015](http://dodis.ch/57015). Die Ständige Beobachtermission der Schweiz bei den Vereinten Nationen in New York unterstützte die designierte UNO-Botschafterin des Fürstentums LiechtensteinClaudia Fritsche. im Sommer dieses Jahres, indem sie ihr Büroräumlichkeiten zur Verfügung stellte und ihr die nötigen persönlichen Kontakte mit dem UNO-Generalsekretariat, mit den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats und den Vorsitzenden der regionalen und der Staatengruppen vermittelte. Für die politische Unterstützung seines Beitritts war Liechtenstein allerdings auf die Hilfe des UNO-Mitglieds Österreich und anderer Mitgliedstaaten angewiesen.Vgl. dazu [dodis.ch/57016](http://dodis.ch/57016).
Ein enger gegenseitiger Kontakt zwischen der permanenten Mission Liechtensteins bei den Vereinten Nationen und der schweizerischen Beobachtermission in New York wird weiterhin in beiderseitigem Interesse liegen. Seit dem Beitritt Liechtensteins wird diese Zusammenarbeit durch die Tatsache geprägt, dass Liechtenstein jetzt in New York zwar über den Status als UNO-Mitglied verfügt; jedoch nur einen oder zwei Diplomaten in New York stationiert hat, während die Schweiz als Nichtmitglied eine Mission hat, die genügend dotiert ist, um wenigstens die wichtigsten UNO-Tätigkeiten aktiv zu verfolgen. In ihrer jetzigen Form steht die Zusammenarbeit zwischen den zwei Missionen noch in ihrer Anfangsphase, die häufigen informellen Kontakte lassen jedoch darauf schliessen, dass sie sich positiv entwicklen wird.
Die Schweizer Mission ist – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – bereit, der personalmässig weit kleineren Vertretung Liechtensteins bei der Verfolgung der in den verschiedenen Organen, Komitees und sonstigen Gremien der Vereinten Nationen häufig parallel ablaufenden Geschäfte behilflich zu sein. Umgekehrt stösst die Schweiz wegen ihrer durch den Beobachterstatus bedingten schwachen Stellung innerhalb der UNO oft an institutionelle Grenzen. In vielen Bereichen ist sie auf die Unterstützung befreundeter Mitgliedstaaten angewiesen, und es ist klar, dass sie dabei auch auf das ihr eng verbundene Nachbarland zurückgreift.
3. Konsequenzen für die SchweizIn seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Eisenring schrieb der Bundesrat am 15.12.89: «Ein Beitritt Liechtensteins zur UNO hat keine Auswirkungen auf das schweizerisch-liechtensteinische Verhältnis. Das Fürstentum ist in der Gestaltung seiner Aussenpolitik frei, auch wenn die Schweiz es in den meisten Drittstaaten diplomatisch vertritt.»Vgl. das BR-Prot. Nr. 1193 vom 11. Juni 1990, [dodis.ch/54594](http://dodis.ch/54594). Zum Gespräch über Europafragen anlässlich des Staatsbesuchs von Fürst Hans-Adam II von Liechtenstein vom 17.–19. Oktober 1990 vgl. [dodis.ch/54593](http://dodis.ch/54593).
Der Beitritt Liechtensteins zu den Vereinten Nationen hat somit keine direkten Konsequenzen für die Schweiz. Eine indirekte Auswirkung entsteht jedoch dadurch, dass sich die Zahl der Staaten mit Beobachterstatus bei der UNO weiter reduziert hat und dadurch zusätzlich marginalisiert zu werden droht. Neben den beiden Koreas gehören ausser der Schweiz nun noch Monaco, San Marino und der Vatikan dieser Gruppe an. Gleichzeitig wird der Status der Beobachter vermehrt durch teilweise umstrittene nicht-staatliche Organisationen wie beispielsweise die PLO geprägt.
Der Beitritt Liechtensteins ist in eine Zeit grosser politischer Veränderungen gefallen. Wie im letzten Papier, das die DIO für die Sitzung dieser Ständeratskommission vom 6. September 1990 verfasst hat,Vgl. [dodis.ch/54498](http://dodis.ch/54498). ausführlich dargelegt wurde, hat die Entspannung zwischen Ost und West klare Auswirkungen auf das System der Vereinten Nationen. Die UNO hat jetzt endlich die Möglichkeit, die Ziele ihrer Charta wahrzunehmen, nachdem die gegenseitige Blockierung durch die ehemaligen Gegner des kalten Krieges innerhalb ihrer Institutionen weggefallen ist. In dieser Atmosphäre zunehmender Normalität kann sie ihre Aufgaben besser erfüllen.
Allerdings sind die Strukturen der UNO bisher noch nicht ihren veränderten Bedürfnissen und Möglichkeiten angepasst worden: Die in der Charta verankerten Institutionen, so beispielweise die dominante Stellung der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, gehen auf die ersten Jahre nach Ende des zweiten Weltkriegs zurück. Auch das Sekretariat, dessen Organisation und Personalbestand in den Zeiten der Konfrontation zwischen den zwei Machtblöcken angemessen gewesen sein mag, kann den heutigen Anforderungen noch nicht genügen. Trotzdem ist die Verbesserung der Arbeitsatmosphäre bereits deutlich sichtbar geworden, dies vor allem im Fall der GolfkriseZur Golfkrise vgl. DDS 1990, Dok. 29, [dodis.ch/55715](http://dodis.ch/55715) und Dok. 60, [dodis.ch/55703](http://dodis.ch/55703) sowie die thematische Zusammenstellung Golfkrise (1990–1991), [dodis.ch/T1673](http://dodis.ch/T1673). durch die verschiedenen im Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen.
Die in diesem Zusammenhang gefassten Sanktionsbeschlüsse hatten auch für die Schweiz konkrete Folgen. Es hat sich gezeigt, dass unser Land unabhängig von seinem Status in der UNO bei einem von annähernd allen Mitgliedern getragenen Entscheid nicht abseits stehen kann und will.Vgl. dazu DDS 1990, Dok. 30, [dodis.ch/54497](http://dodis.ch/54497) sowie die Zusammenstellung [dodis.ch/C1674](http://dodis.ch/C1674). Dies umso weniger, als die Schweiz (vgl. dazu ebenfalls das frühere DIO-Papier)Vgl. [dodis.ch/54498](http://dodis.ch/54498). mit den Vereinten Nationen eng verknüpft ist und die Zusammenarbeit mit der UNO sowie mit ihren Unter- und Sonderorganisationen weiter ausbauen wird.
Der schweizerische Entschluss, sich den von der UNO ergriffenen Sanktionen in autonomer Weise anzuschliessen, fiel in einem durch den europäischen Integrationsprozess und die Öffnung Osteuropas bereits sensibilisierten Umfeld: Die Frage nach der Stellung unseres Landes in der Welt gehört gegenwärtig zu den aktuellsten Themen und zu den grössten Herausforderungen der schweizerischen Innen- und Aussenpolitik. Traditionelle Konzepte wie beispielsweise der Begriff «Sonderfall Schweiz» müssen der veränderten Situation angepasst und neu definiert werden.Vgl. dazu die Ausführungen des Vorstehers des EDA, Bundesrat Felber, vor der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats am 12. Februar 1990, DDS 1990, Dok. 11, [dodis.ch/56530](https://dodis.ch/56530).
In diesem Fragenkomplex hat der Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu den Vereinten Nationen eine bereits spürbare Tendenz verstärkt und somit in einem gewissen Sinn ebenfalls dazu beigetragen, dass die Haltung der Schweiz gegenüber der UNO wieder zu einer aktuellen Frage geworden ist. Die Antworten auf fünf parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema, die in der Herbstsession der eidgenössischen Räte eingereicht wurden, werden gegenwärtig in der Verwaltung erarbeitet und sollen dem Parlament in der kommenden Wintersession durch den Bundesrat vorgelegt werden.Vgl. dazu die Zusammenstellung [dodis.ch/C1767](http://dodis.ch/C1767).
Der Bundesrat wird die Entwicklung der UNO angesichts der in der letzten Zeit erzielten Erfolge genau verfolgen, um gegebenenfalls die nötigen Massnahmen im Hinblick auf eine Veränderung der Beziehung der Schweiz zur Weltorganisation vorzubereiten. Dies hat jedoch unter Beachtung weiterer Prioritäten der Aussenpolitik wie namentlich des Verhältnisses zu EuropaVgl. dazu z. B. DDS 1990, Dok. 42, [dodis.ch/56411](http://dodis.ch/56411); Dok. 52,[ dodis.ch/55288](http://dodis.ch/55288) sowie Dok. 56, [dodis.ch/54945](http://dodis.ch/54945). und des Beitritts zu den Bretton-Woods-InstitutionenVgl. dazu die thematische Zusammenstellung Beitritt der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen (1989–1993), [dodis.ch/T1721](http://dodis.ch/T1721). zu erfolgen.