Cf. note 1
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Handels- und Zolldepartement. Vortrag vom 23. April a. c.
Der vom Departement unterm 3. dies auf den Kanzleitisch deponirte Bericht und Antrag
in erster Linie,
1. Der Bundesrath beschliesst, eine Abordnung nach
2. der hiefür nöthige Kredit von Fr. lOO’OOO.– wird bewilligt und der Bundesversammlung davon Kenntnis gegeben unter Anführung der Motive, die den Bundesrath veranlasst haben, von sich aus zu handeln;
3. ferner wird beschlossen: ein nach dem vom Departement vorgelegten Entwurf abgefasstes Schreiben an das japanische Ministerium des Äussern zu erlassen, welches in zwei Doppeln auszufertigen und durch das Departement zu versenden sei;
4. das Departement sei beauftragt, sowohl die für die Abordnung nach
in zweiter Linie,
1. der Bundesrath erklärt die Wünschbarkeit einer Abordnung nach
2. das Departement wird beauftragt, den Entwurf einer Botschaft an die Bundesversammlung vorzulegen
ist heute in Berathung gezogen und nach einlässlicher Diskussion in Sachen beschlossen worden:
es sei der Gegenstand ans Departement zurükgewiesen mit der Einladung, dass es
a) sämmtliche Verträge, die von Seite
b) Bericht erstatte über alle Fragen, welche in Bezug auf Handelsverträge mit Persien und der Türkei Schwierigkeiten darboten, wie z. B. Konsulats-, Nieder - lassungs- und Jurisdiktionsverhältnisse, die Mittel, sich im Lande Einfluss und Achtung zu verschaffen u.s.w., welche Fragen bei
c) den schweizerischen Handelsstand für die Sache zu interessiren suche, mit besonderer Rüksicht auf den Kostenpunkt, die Geschenke, u. s. w.
d) dass die gewünschte Berichterstattung vom Departement in der Weise befördert werde, dass die Sache, sofern es der Bundesrath für thunlich erachtet, noch an die bevorstehende ordentliche Session der Räthe gebracht werden könne.