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[ Print edition ]    [ Volume 21 ]

 

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Mit der Veröffentlichung des Bandes 21 der Diplomatischen Dokumente der Schweiz (1. März 1958-30. Juni 1961) endet die Ära Petitpierre – benannt nach dem Vorsteher des Eidgenössischen Politischen Departements (EPD) –, welcher die schweizerische Aussenpolitik von Februar 1945 bis Ende Juni 1961 leitete. Die vorangegangene Periode (1955-1958) ist geprägt von der Hoffnung auf die Befriedung der internationalen Beziehungen, verdeutlicht durch die zwischen den Weltmächten ausgetauschten Zeichen des guten Willens, so während der Gipfelkonferenz im Sommer 1955 in Genf. Im Gegensatz dazu sind die Jahre 1958-1961 ausser durch die direkten Krisen zwischen den beiden Grossmächten, vorerst in Berlin und dann in Kuba, auch durch die grundlegenden Veränderungen infolge der beschleunigten Entkolonialisierung des afrikanischen Kontinents charakterisiert. Das komplexeste und blutigste Kapitel bildet der Algerienkrieg, während im Falle der Unabhängigkeit von Belgisch-Kongo die internationale Gemeinschaft von den kongolesischen Behörden dazu aufgerufen wird, den neuen Staat bei der Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und der Integrität des Territoriums zu unterstützen. Diese Ereignisse stellen auch für die schweizerische Diplomatie Herausforderungen dar. So ergibt sich die Möglichkeit, die Aufmerksamkeit auf die Neutralitätspolitik zu lenken, welche darauf beruht, eine eigene, unabhängige Politik zwischen den beiden Machtblöcken zu betreiben. Vor dem Hintergrund der Polarisierung der Mächte und der Rivalitäten zwischen Moskau und Washington ist die schweizerische Diplomatie darauf bedacht, die Isolierung des Landes zu vermeiden, vor allem was die Entwicklung der europäischen Integration betrifft, welche am 1. Januar 1959 mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) einen bedeutenden Schritt vorwärts macht.
Für den vorliegenden Band und ausführlicher in der Datenbank DoDiS wurden Dokumente ausgewählt, welche die bundesrätlichen Überlegungen sowohl zur internationalen Lage als auch zu den Herausforderungen, auf welche die Schweiz antworten musste, darlegen. Dazu gehören die Beziehungen mit den Vereinten Nationen, den europäischen Institutionen – Europarat, OEEC, EWG, den neugegründeten EFTA und OECD – oder die im Entstehen begriffenen Beziehungen zu den neuentstandenen Staaten sowie die Ausgestaltung der technischen Entwicklungshilfe. Innerhalb des Regierungskollegiums werden auch Fragen zur internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit, vor allem betreffend die Atomforschung – im Zusammenhang mit der Landesverteidigung –, kontrovers diskutiert.
Der Vorsteher des Politischen Departements ist darum bemüht, mittels Diskussionen über Berichte und Analysen zu den damals aktuellen und für die Zukunft des Landes wichtigen Fragen, die Meinungen seiner Kollegen zu erfahren. Dies unterstreicht er in einem Bericht vom 15. April 1959, der festhält, dass «der Bundesrat Stellung nimmt und sich eine Meinung bildet über allgemeine Fragen, welche nicht laufende Geschäfte betreffen, sowie über Arbeitsmethoden, die angewendet werden sollen, soweit die Bestehenden nicht mehr den aktuellen Ansprüchen entsprechen» (Dok. Nr. 37). Er lädt seine Kollegen sogar zu einer ausserordentlichen Sitzung ein, «um über die Gesamtheit dieser Probleme zu diskutieren». Wir haben einige dieser Aussprachen im Bundesrat ausgewählt, welche zeigen, dass über einige besondere Aspekte, namentlich betreffend die Beziehungen mit dem kommunistischen Europa und die europäische Integration, verschiedene Meinungen bestehen, während über die Frage des Nicht-Beitritts zur UNO und der Bekräftigung der Neutralität Einigkeit herrscht: «Der Bundesrat hat absolut keinen Grund, sich von der politischen Linie, welche er seit dem Kriegsende eingeschlagen hat, zu entfernen. Die Neutralität bleibt gänzlich gültig. Sie hat auf dem europäischen Kontinent aufgrund der aktuellen Teilung des Kontinents in ein westliches Europa, zu dem sich die Schweiz zählt, und in ein östliches Europa ohne Zweifel einen erheblichen Teil ihrer Existenzberechtigung verloren. Dafür hat sie weltweit an Existenzberechtigung gewonnen. Wir müssen sie stärken, indem wir unsere Dienste bei jeder Gelegenheit, die sich uns bietet, zur Verfügung stellen.» Petitpierre schliesst diesen Vortrag vom 23. Mai 1958 mit den Worten, «die Schweiz muss unabhängig und offen bleiben» (Dok. Nr. 5). Weiter herrscht im Bundesrat Einigkeit über die Tatsache, dass «die Schweiz zu klein sei, um eine Initiative für eine friedliche Lösung des Weltkonfliktes zu ergreifen, die Erfolg haben könnte» (Dok. Nr. 102, interne Diskussion vom 25.10.1960).
Während der behandelten Periode ergreift die Schweiz jene Gelegenheiten, die aufzeigen, dass die Neutralität nicht gleichzusetzen ist mit passiver Beobachtung des Geschehens oder mit Abwarten, bis sich der Sturm gelegt hat. Im Gegenteil, der Bundesrat kann seine Guten Dienste anbieten, wie im Falle des Algerienkonflikts, wo diese Dienste eine der glanzvollsten Leistungen zur Regelung eines schmerzvollen Konflikts bilden.
Vor allem die Umstände, die zur Machtübernahme durch de Gaulle führen, die Entwicklung der Situation in Algerien selber und die diplomatischen und technischen Vorbereitungen auf die französisch-algerischen Gespräche, die im März 1962 mit dem Vertrag von Evian enden werden, ist gut dokumentiert. Die Berichte des schweizerischen Botschafters in Paris, Pierre Micheli, über seine Unterredungen mit den französischen Verantwortlichen, im besonderen mit General de Gaulle und Michel Debré, liefern sachdienliche Hinweise über die Sichtweise der französischen Machthaber betreffend die «Ereignisse in Algerien». Weitere Aussagen aus erster Hand, vor allem jene des schweizerischen Konsuls in Algier, Henri Voirier, geben Aufschluss über die Standpunkte der französischen Verantwortlichen über die Zukunft der europäischen Integration, aber auch über die Ungewissheit der französischen Stellung angesichts der neugegründeten Institutionen. Gewiss bestehen weitere Streitpunkte mit Frankreich, namentlich kommerzieller und finanzieller Art. Die betrübliche und unlösbare Streitsache um die Verpflichtung junger Schweizer für die Fremdenlegion, einschliesslich des Schicksals der Deserteure, und die Erzählungen einiger junger Schweizer, die Zeugen von Folter gegen algerische Nationalisten wurden, erschüttern die öffentliche Meinung in der Schweiz. Diese Frage sowie die von den französischen Behörden als zu tolerant bezeichnete Aufnahme algerischer Aktivisten, welche von französischen und schweizerischen Gegnern des Algerienkrieges unterstützt werden, verursachen Spannungen zwischen Bern und Paris.
Die im Kongo kurz nach der Unabhängigkeit im Juli 1960 ausbrechende Krise bietet Bern die Möglichkeit, seine «aktive Neutralität» – in einem seit dem Zweiten Weltkrieg noch nie dagewesenen Ausmass – einzusetzen. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ersucht die Schweiz, damals Nicht-Mitglied der UNO, ihm bei seinem Bemühen, die lebenswichtigen Dienste der kongolesischen Verwaltung zu erhalten, zu helfen, indem die Schweiz die Swissair beauftragt, Nahrungsmittel und Techniker in die verschiedenen Regionen des unermesslich weiten kongolesischen Territoriums zu fliegen. Es mag überraschen, wie schnell es dem Bundesrat gelingt, Ressourcen und Fachkenntnis zur Verfügung zu stellen und somit der ersten grossen humanitären Aktion in Afrika den Weg zu ebnen. Tatsächlich sind die schweizerischen Interessen im Kongo bedeutend: Minen und Wasserkraftwerke und eine schweizerische Kolonie bestehend aus Geschäftsleuten, Technikern, Ärzten und Missionaren.
Der Bundesrat schliesst sich im Falle dieser die internationalen Beziehungen berührenden Krisen den Vorschlägen Petitpierres an, um die Neutralitätspolitik in ihrer universellen Dimension zu wahren, indem man sich sowohl mit der UNO, ohne ihr anzugehören, als auch mit Europa, ohne sich an die politischen Zweckbestimmungen der europäischen Institutionen zu binden, solidarisiert. Für Petitpierre ist es von Bedeutung, im Dienste der internationalen Gemeinschaft Risiken einzugehen, so wie es bei der Beteiligung der Schweiz in der neutralen Überwachungskommission des Waffenstillstandes in Korea 1953 der Fall gewesen war.
Die ausgewählten Texte betreffend die Entwicklung Europas zeigen die zahlreichen Versuche der Integrationspolitik der europäischen Mächte. Auch wenn die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Ende 1958 tatsächlich zur Gewissheit wird, so ist Bern besonders darüber verärgert, dass die 1957 aufgenommenen Verhandlungen zur Errichtung einer Freihandelszone zwischen den sechs Signaturstaaten der Römer Verträge und den anderen Staaten der OEEC scheiterten. In dieses ehrgeizige Projekt eines Wirtschaftsraumes der achtzehn Nationen hat die Schweiz ihre Hoffnungen gesetzt, um die Spaltung des nicht-kommunistischen Europa zu verhindern. Da gute Handelsbeziehungen mit der Mehrheit der Sechs bestehen, ist die Idee einer spezifisch zugeschnittenen Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen mit der EWG seit 1957 in den Gedanken der schweizerischen Verantwortlichen gegenwärtig. Ausserdem meinen einige, bezugnehmend auf die Neutralität, die Schweiz solle sich davor hüten, sich an einer neuen Spaltung zwischen den Europäern zu beteiligen, indem die Schweiz die Bildung einer Gruppe der Nicht-Sechs fördere, welche den Sechs gegenübersteht. Schliesslich beteiligt sich die Schweiz an den britisch-skandinavischen Initiativen, welche in der Gründung einer kleinen Freihandelszone von sieben Industriestaaten der OEEC mündet. Nach mehreren Verhandlungsphasen im Jahre 1959 wird das Abkommen zu Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation am 4. Januar 1960 unterzeichnet.
Mit diesem Schritt wird das Kapitel der vielschichtigen Beziehungen zwischen den beiden grossen europäischen Wirtschaftsgruppen aufgeschlagen. Dieses erlebt zahlreiche Entwicklungen, da jeder Mitgliedstaat vorwiegend seine eigenen Interessen sichern möchte. Es sind vor allem die beiden grossen Mächte – Frankreich und Grossbritannien –, welche die Führung in Europa für sich beanspruchen, die durch ihre bekannten und geheimen Absichten für Verwirrung und Stillstand sowohl unter den Mitgliedern der EWG, als auch der EFTA sorgen. Die sich wandelnden Stellungnahmen der verschiedenen europäischen Regierungen betreffend die existierenden und entstehenden Institutionen verursachen eine Unsicherheit über die Organisationsformen des künftigen Europa. Dieses europäische «Hin und Her» veranlasst die schweizerischen Verantwortlichen, ihre eigene Position fortwährend neu zu bewerten und eine Abwartepolitik im Dilemma «Neutralität - Integration», welches wiederholt auftritt, zu rechtfertigen.
Ein weiteres bedeutendes Thema, welches in der erwähnten Periode auftritt, ist die «Entwicklungshilfe». Die Entkolonialisierung von zahlreichen Ländern in Asien und Afrika bildet eine grosse Herausforderung, da man eine «wirtschaftliche Offensive der UdSSR und seiner Satellitenstaaten – in geringerem Masse auch durch China – in den Entwicklungsländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas» (Dok. Nr. 37) feststellt. Die Schweiz soll sich nicht darauf beschränken, einige Experten in die Gesuchsländer zu entsenden, sondern dazu beitragen die intellektuelle, administrative und technische Elite dieser neuen Staaten auszubilden. Der Dienst für technische Zusammenarbeit wird am 1. Januar 1960 dem EPD übertragen, zuvor gehörte er zum Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements. Ausserdem beschliesst der Bundesrat im April 1961 die Bildung des Postens eines Delegierten für technische Zusammenarbeit, welcher von Hans Keller übernommen wird. Diese administrativen Neuerungen widerspiegeln die Bedeutung, welche der Dritten Welt in der schweizerischen Aussenpolitik eingeräumt wird. Die technische Zusammenarbeit entwickelt sich zu einer vorrangigen Herausforderung der Weltpolitik, die dazu führt, dass am 14. Dezember 1960 in Paris die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) von achtzehn Staaten der OEEC, den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada gegründet wird. Die Schweiz übernimmt in der neugegründeten Organisation eine aktive Rolle, ungeachtet der möglichen Folgen dieser Beteiligung für ihre Neutralität.
Im Zusammenhang mit dem Kalten Krieg, welcher durch zahlreiche Krisen und Spannungen charakterisiert ist, beschäftigt sich der Bundesrat vermehrt mit der Sicherheitspolitik. Der Bundesrat widmet sich neben der wiederholt auftretenden Frage des Kaufs und Verkaufs von Kriegsmaterial – einem Geschäft, das ständig die Neutralitätspolitik berührt – vor allem den intensiven und umstrittenen Debatten und erbitterten Verhandlungen um den Kauf der «Mirage»-Flugzeuge von Frankreich und der «Centurion»-Panzer aus Südafrika. Viel Aufsehen erregt der Entscheid vom Juli 1958, der die Möglichkeit der Atombewaffnung der Armee in Betracht zieht. Diese Erklärung ruft in der Öffentlichkeit nicht nur eine Oppositionsbewegung hervor, die schliesslich das Projekt scheitern lässt, sondern veranlasst die UdSSR, die den schweizerischen Entscheid als Aufgabe der Neutralität darstellt, zu einer direkten Reaktion. Für die Sowjetunion hat die eidgenössische Regierung klar die Seite der Imperialisten gewählt.
Im Bereich der Landesverteidigung erlässt die Regierung zahlreiche interne Massnahmen. Sie befasst sich neben der Reorganisation der Armee auch mit deren Ausrüstung. Im besonderen die sogenannt «geheime» Ausrüstung aus den Vereinigten Staaten von Amerika führt zu mühsamen Verhandlungen über eine Vereinbarung über die Kontrolle der Nutzung des Materials durch amerikanische Experten. Die Regierung beschäftigt sich auch mit der Erstellung einer Liste jener Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, welche im Interesse der wirtschaftlichen Landesverteidigung im Falle einer Kriegsmobilmachung vom Militärdienst befreit würden. In der Sorge, die lebenswichtigen Wirtschaftsbereiche im Falle eines Konflikts in Europa zu schützen, prüft die Regierung ausserdem die Möglichkeit, den Sitz gewisser schweizerischer Unternehmen in «sichere» Länder zu verlegen. Hierfür werden im besonderen Nachforschungen in Kanada unternommen.
Die Politik der Guten Dienste, welche als eine ständige Tätigkeit der schweizerischen Diplomatie bezeichnet werden darf, erfährt eine bemerkenswerte Entwicklung während der Periode des vorliegenden Bandes. Neben der ausserordentlichen Rolle im französisch-algerischen Konflikt, wo während der Verhandlungen in Evian die algerischen Vertreter auf schweizerischem Boden Aufnahme und Schutz fanden, leistet die Schweiz während der Krise im Kongo den Vereinten Nationen wertvolle Dienste, sowohl auf der logistischen Ebene als auch im humanitären Bereich. Ausserdem wird die schweizerische Regierung ersucht, neben den bis 1958 mehr als fünfzehn übernommenen Vertretungen fremder Interessen, ab Februar 1958 die iranischen Interessen in Israel, ab Januar 1961 jene der Vereinigten Staaten von Amerika in Kuba – ein Mandat, das immer noch in Kraft ist – und ab Februar 1961 die belgischen Interessen in Ägypten zu übernehmen. Wider Erwarten werfen die Übernahmen dieser Mandate manchmal heftige Diskussionen über die Nichtvereinbarkeit der Neutralitätspolitik mit der Aufrechterhaltung der eigenen schweizerischen Interessen auf. So lehnt der Bundesrat 1961 mit Rücksicht auf die zahlreichen afrikanischen Staaten, mit denen Bern diplomatische Beziehungen aufbaut, die Bitte der Republik Südafrika ab, ihre Interessen in Kairo zu vertreten.
Zahlreiche in diesem Band publizierte Texte dokumentieren mit unterschiedlicher Dichte diese Herausforderungen. Einen bedeutenden Teil der ausgewählten Dokumente behandeln die bilateralen Beziehungen, welche je nach Land unterschiedlichste Informationen liefern. Während mit einigen Partnern vor allem Fragen wirtschaftlicher Natur vorherrschen, kann man feststellen, dass eine bedeutende Zahl der Dokumente die Überlagerungen von Politik und Wirtschaft zeigen. Aus Platzgründen befindet sich die Mehrheit der Dokumente zu den Wirtschafts- und Finanzbeziehungen in der Datenbank. Da die Periode stark durch internationale Spannungen und die Unabhängigkeit zahlreicher afrikanischer Staaten oder ihre oft gewalttätigen Befreiungskämpfe, wie in den portugiesischen Kolonien, gekennzeichnet ist, werden eher Dokumente mit politischem oder administrativem Charakter veröffentlicht. Wir hielten es für aufschlussreich, die bezeichnendsten Momente, die zu dieser beachtlichen Erweiterung der diplomatischen Aufgaben auf dem afrikanischen Kontinent führen, aufzuzeigen. Diese bedeuten eine grosse Herausforderung für das EPD, da die Ressourcen beschränkt sind. Die Sicherung und Förderung der aktuellen und zukünftigen Interessen in den neuen Staaten verlangt eine noch nie dagewesene Anstrengung diplomatischer und konsularischer Präsenz (22 neue Staaten werden zwischen März 1958 und Juni 1961 anerkannt). Diese Anstrengung wird im übrigen auch mit der neuen moralischen Verpflichtung, einen Beitrag zur technischen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern zu leisten, gerechtfertigt.
Durch die Einführung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erschweren sich die Wirtschaftsverhandlungen mit den Nachbarländern. Vereinbarungen über finanzielle (Anleihe), steuerrechtliche (Doppelbesteuerung) und soziale (Niederlassung von Arbeitern und Grenzgänger) Fragen werden in unendlichen Verhandlungen zwischen Bern, Bonn, Paris und Rom behandelt. Im Juni 1961 wird mit der italienischen Regierung eine neue Frage, die Rechte der italienischen Arbeiter in der Schweiz, angegangen.
Mit den Vereinigten Staaten von Amerika bestehen weiterhin Differenzen bezüglich der Frage der Militärdienstpflicht von Schweizerbürgern in Amerika, über die Behandlung der Angelegenheit Interhandel vor dem internationalen Schiedsgerichtshof und, nicht zu vergessen, über die vielschichtige Uhrenantitrustfrage. Eine Unbeholfenheit des amerikanischen Botschafters in Bern verursacht einen diplomatischen Zwischenfall, welcher durch Petitpierres Entschlossenheit, die Würde des gekränkten «Kleinstaates» zu wahren, erledigt wird.
Die Beziehungen zur Sowjetunion sind, wie schon erwähnt, durch die Spannungen, welche durch die Mitteilung des Bundesrates im Juli 1958, die Armee eventuell mit Atomwaffen zu bestücken, bestimmt. Die vom Obersten Sowjet an die Adresse der Weltvölker gerichteten Aufrufe beantwortet der Bundesrat im übrigen auf formelle Art und Weise. Ebenso diplomatisch entgegnet der Bundesrat den sowjetischen Einwänden gegen einen Beitritt der Schweiz zur EFTA. Gleichzeitig unterhält die Schweiz Handelsbeziehungen mit der UdSSR und vor allem mit einigen ihrer Satellitenstaaten. Im Bundesrat macht sich der Vorsteher des EPD zum Anwalt des kulturellen und wissenschaftlichen Austausches mit der UdSSR und den anderen Staaten des Warschauer Paktes. Er vertritt die Meinung, dass man die Kontakte mit den Eliten jener Staaten, die den westlichen Werten offen gegenüberstehen, bestärken solle. In diesem Bereich findet er bei der schweizerischen Öffentlichkeit wenig Gehör, da diese überzeugt ist, dass die von den Oststaaten gewünschten kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogramme ausschliesslich für politische Zwecke und Propaganda missbraucht würden.
Im Gegensatz dazu bildet Jugoslawien, besonders im wirtschaftlichen Bereich, einen Sonderfall – man spricht sogar von einer möglichen Assoziierung dieses kommunistischen Landes mit der EFTA. Die Schweiz wird gebeten, ihren Teil zu einem der jugoslawischen Regierung von den westlichen Mächten gewährten internationalen Kredit zu leisten, welcher es Belgrad erlauben würde, gegenüber der UdSSR Distanz zu bewahren. Auf Druck schweizerischer Unternehmen wird in der Bundesverwaltung die Anstellung jugoslawischer Arbeiter überprüft.
Zu allen hier aufgeworfenen und dokumentierten Fragen und zu vielen in diesem Band nicht behandelten Themen wurden weitere umfangreiche Dokumente ausgewählt, welche auf der elektronischen Datenbank DoDiS (www.dodis.ch) abgerufen werden können. Diese stellt sowohl Informationen zu den verschiedenen allgemeinen und zwischenstaatlichen Dossiers, als auch zu Personen, Organisationen und Institutionen zur Verfügung. Im Sommer 2006 wurde die Datenbank verbessert und die Abfragemöglichkeiten erweitert.
Schliesslich möchten wir allen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich an der Suche und Selektion von Dokumenten, deren Aufnahme in die Datenbank sowie der Herstellung des wissenschaftlichen Apparates beteiligt haben, herzlich danken: Klaus Ammann, Mauro Cerutti, Damien Carron, Dario Gerardi, Kathrin Marthaler und Marc Perrenoud. Zu Beginn des Jahres 2006 hat das Team einige Änderungen erfahren: Klaus Ammann hat eine neue Herausforderung angenommen und drei neue Mitarbeiter wurden angestellt. Martin Meier wurde im Rahmen des Projekts zur Verbesserung der Datenbank für ein Jahr verpflichtet. Ausserdem ist er verantwortlich für die Integration von Informationen zu Personen, geographischen Orten, Organisationen sowie der Dokumentenanhänge der 26 publizierten Bände der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg in die Datenbank. Seine Tätigkeit führte im August 2006 zur Erneuerung und Erweiterung von DoDiS im Internet (zusätzliche Informationen und neue Abfragemöglichkeiten). Im Frühling 2006 wurden zwei Doktoranden in die Gruppe aufgenommen: Daniel Béguin und Maurizio Rossi. Daniel Bourgeois, welcher dem Projekt der DDS seit den Anfängen angehörte, ist in den verdienten Ruhestand getreten. Seine wertvolle Mitarbeit wird uns künftig fehlen. Für die Erfassung der Dokumente waren Tanja Rietmann und Margita Chemlová Carron zuständig. Die veröffentlichten Dokumente dieses Bandes wurden mehrheitlich von Irène Pazzini, Sekretärin des Lehrstuhls für allgemeine Geschichte der Universität Genf, erfasst.
Unsere Verbundenheit gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schweizerischen Bundesarchivs und seinem Direktor, Andreas Kellerhals, für ihre Unterstützung. Unser Dank richtet sich ebenfalls an die Schweizerische Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW), die unser Projekt verwaltet und im Rahmen ihres langfristigen Programms zu weiten Teilen finanziert. Dem Generalsekretär Markus Zürcher, seinem Stellvertreter Christian Peter und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken wir für ihren Einsatz. Dem Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF), welcher die Finanzierung der Publikation sowie der Verbesserung der Datenbank sicherstellt, und insbesondere Rudolf Bolzern für seine Unterstützung und klugen Ratschläge sind wir zu besonderem Dank verpflichtet. Dem Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten, im besonderen Botschafter Alexandre Fasel, Chef des Zentrums für Analyse und prospektive Studien, und François Wisard, Leiter des historischen Dienstes, danken wir für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen. Sie setzten sich ein für die Erreichung unseres gemeinsamen Ziels, der Aussenpolitik des Landes historische Perspektive und Expertise zu verleihen, welche es ermöglichen, aktuelle Handlungen und Initiativen in ihren langfristigen Rahmen zu stellen.
Von der Stiftung Ernst und Lucie Schmidheiny erfuhren die DDS eine bedeutende Unterstützung. Dank ihrer Schenkung gelang es, den Publikationsrhythmus aufrechtzuerhalten; dem Rat und seinem Präsidenten, Professor Marcel Guenin, gilt unser besonderer Dank.
Auch die Kommission für die Veröffentlichung der DDS, ein Gremium mit Vertretern der SAGW, der Universitäten, des schweizerischen Bundesarchivs, des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten und des Nationalfonds, erfuhr Veränderungen. Ihr Präsident, Professor Jean-Claude Favez, sowie ihr Vize-Präsident, Christoph Graf, Direktor des schweizerischen Bundesarchivs, haben ihr Mandat beendet. Mit bemerkenswerter Einsatzbereitschaft haben sie sich für die Weiterführung des Projekts Diplomatischen Dokumente der Schweiz eingesetzt. Ihre Nachfolge übernahmen Hans Ulrich Jost, Honorarprofessor der Universität Lausanne, als Präsident und Andreas Kellerhals, neuer Direktor des schweizerischen Bundesarchivs, als Vize-Präsident. Die Berner Nationalrätin Christa Markwalder Bär hat den Platz des jurassischen Ständerats Pierre-Alain Gentil in der Kommission übernommen. Ihnen allen und den Mitgliedern der Kommission gilt unsere Dankbarkeit. Sie liefern damit einen Beitrag zur vertieften Kenntnis der internationalen Beziehungen der Schweiz, die eine wesentliche Dimension im Handeln und der Zukunft des Landes darstellen.

Genf, August 2006                                  Antoine Fleury


 
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Last updated on 12.05.2009 | Contact