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Als die Fünfte Schweiz in der Bundesverfassung verankert wurde

Das Ergebnis war eindeutig: Alle Stände sowie 68,1 Prozent des Stimmvolks sagten am 16. Oktober 1966 Ja zu einem neuen Auslandschweizer-Artikel in der Bundesverfassung. Mit dieser Volksabstimmung gab es erstmals eine Grundlage, um Rechte und Pflichten von Auslandschweizern zu regeln, etwa bei der Ausübung der politischen Rechte, der Wehrpflicht und der sozialen Unterstützung. Der Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen.

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