Das Washingtoner Abkommen von 1946

Im Frühjahr 1946 begab sich eine hochrangige schweizerische Delegation zu Verhandlungen nach Washington. Es galt, gesperrte schweizerische Vermögenswerte in den USA zu deblockieren und den alliierten Boykott gegen Firmen, die im Zweiten Weltkrieg mit den Achsenmächten gewirtschaftet hatten, aufzuheben. Die USA, Grossbritannien und Frankreich forderten im Gegenzug die Auslieferung deutscher Guthaben, die auf Schweizer Bankkonti lagen. Das Washingtoner Abkommen (dodis.ch/1725), das am 25. Mai 1946, vor 70 Jahren, nach zähen Verhandlungen abgeschlossen wurde, stellt einen Meilenstein in der schweizerischen Aussenpolitik dar. Es war der Befreiungsschlag, der das Hinaustreten aus der Isolation ermöglichte und den Weg für die Integration des Landes in die Nachkriegsordnung ebnete.

«Eine Drangsal für jeden freiheitsliebenden Schweizer»

Im Kriegsjahr 1944 hatte sich der Druck der Alliierten auf die neutrale Schweiz massiv erhöht. Das Land stand als Kriegsgewinnler da, das selbst angesichts der sich abzeichnenden Niederlage wirtschaftlich eng mit dem nationalsozialistischen Deutschland verbandelt blieb. «Es wäre wirklich eine Drangsal für jeden freiheitsliebenden Schweizer, wenn er spürte, dass er in irgendeiner Weise die Bemühungen anderer freiheitsliebender Länder behindert hätte, die Welt von einem rücksichtslosen Tyrannen zu befreien», mahnte US-Präsident Franklin D. Roosevelt im Januar 1945 Bundespräsident Eduard von Steiger (dodis.ch/47946, Original Englisch). Unzimperlicher sagten es die Medien: «In der amerikanischen Presse wurde uns vorgeworfen, wir unterstützten ihren Todfeind» (dodis.ch/47994). Im Frühjahr 1945 forderte eine alliierte Delegation die Sperre deutscher Guthaben in der Schweiz, die Einstellung von Exporten nach dem Dritten Reich und des Goldhandels mit der Reichsbank sowie ein Ende des Transitverkehrs zwischen Deutschland und Norditalien.

Currie-Abkommen vom 8. März 1945

Am 8. März 1945 willigten die Schweizer in die vom US-Verhandlungsführer Lauchlin Currie geforderten Bedingungen weitgehend ein (dodis.ch/47990). Ungeklärt blieben im sogenannten Currie-Abkommen die Frage der deutschen Vermögenswerte auf Schweizer Banken und damit verbunden der Erhalt des Bankgeheimnisses. Eine Offenlegung der Kundendaten würde «der Reputation der Diskretion den Todesstoss versetzen» und das Land «ruinieren, weil das ausländische Kapital bei erster Gelegenheit anderswohin fliehen würde», mahnte die Bankiervereinigung (dodis.ch/48006, Original Französisch). Die Bankiers wiesen «auf den Beitrag hin, den die fremden Gelder an die schweizerische Zahlungsbilanz und an das Steueraufkommen leisten» würden: «Es wäre ein Unglück, wenn auf Jahrzehnte hinaus zerstört würde, was in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaut worden ist» (dodis.ch/67). Die Diplomatie habe «immer die Interessen der Schweizer Banken vertreten und beabsichtigt nicht, ihre Haltung zu ändern», versuchte Bundesrat Max Petitpierre, der neue schweizerische Aussenminister, die Gemüter zu beruhigen (dodis.ch/38, Original Französisch).

Minister Stucki geht nach Washington

Der Druck der USA hielt an. Washington fror schweizerische Vermögenswerte in den USA ein und setzte Personen und Firmen, die mit Deutschland gehandelt hatten, auf sogenannte «Schwarze Listen». Als Delegationsleiter für eine neue Verhandlungsrunde mit den USA, Grossbritannien und Frankreich ernannte der Bundesrat den Berner Spitzendiplomaten Walter Stucki. «Auf dem Gebiete der schweizerischen Souveränität werden wir in keiner Weise mit uns handeln lassen», hielt dieser an einer Vorbesprechung fest (dodis.ch/65). «Hauptziel» sei es, «mit den Alliierten zu einer Lösung zu gelangen, [...] die den schweizerischen Rechtsüberzeugungen und Interessen Rechnung trägt und die zudem geeignet ist, die Atmosphäre des Misstrauens, wie sie heute noch im alliierten Lager der Schweiz gegenüber herrscht, zu zerstreuen.» Schritt für Schritt plante Minister Stucki die Forderungen bis zur «Zertrümmerung der Basis des alliierten Anspruches» herunterzubrechen (dodis.ch/68).

«eine unerhörte Flegelei»

Was die Schweizer in Washington erwartete, machte diese Erwartungen schnell zunichte. Stucki sah sich gezwungen, im April in Bern persönlich neue Instruktionen einzuholen. «Zwei Mauern» stünden sich gegenüber, rapportierte er dem Bundesrat. Der alliierte Standpunkt bestand darin, dass die deutschen Guthaben in der Schweiz ihnen gehörten, «nicht streng rechtlich, aber von einem höheren, moralischen Gesichtspunkte aus». Die Schweiz sei «als privilegierter, von uns geretteter Staat verpflichtet, uns diese Guthaben zur Verfügung zu stellen», so die Alliierten. Unumwunden beschieden die Amerikaner der Schweizer Delegation, sie «gehe [...] am besten heim», wenn sie «ihre Auffassung nicht ändere» – für Stucki «eine unerhörte Flegelei». Der ungewohnt saloppe Verhandlungsstil der Amerikaner fusste derweil auf den realen Machtverhältnissen: «Die Alliierten haben tatsächlich die Mittel in Händen, um uns das Leben [...] sehr sauer zu machen», so der erfahrene Diplomat (dodis.ch/48220).

Die Auslieferung des «Raubgoldes»

Ein «wahres Trommelfeuer von Angriffen und Verleumdungen» erwartete Stucki, als er mit neuen Instruktionen nach Washington zurückkehrte. Schliesslich einigten sich die Delegationen darauf, die Vermögenswerte, die deutsche Staatsangehörige aus Deutschland auf Schweizer Bankkonti liegen hatten, zu liquidieren und den Erlös zur Hälfte – «im Sinne freiwilliger Leistungen zum Wiederaufbau Europas» den Alliierten, die andere Hälfte der Schweiz, zur Verrechnung mit deren Ansprüchen gegenüber Deutschland, zukommen zu lassen. Mehr als erwartet stand die Frage des von der Deutschen Reichsbank «gutgläubig» erworbenen Goldes in den Kassenräumen der Nationalbank im Zentrum der alliierten Ansprüche. Die Schweiz musste schliesslich «Raubgold» im Wert von 250 Millionen Franken an die Alliierten bezahlen, allerdings «ohne Anerkennung einer Rechtspflicht». Dieser «Kompromiss» lag tatsächlich nur wenig unter den in der Schweiz «als unverschämt und unmöglich zu erfüllend» empfundenen Forderungen der Alliierten (dodis.ch/69).

Die Frage der «herrenlosen Vermögen»

Im Detail lässt sich das Washingtoner Abkommen mit seinen diversen Annexen auf der Datenbank Dodis unter dodis.ch/1725 nachlesen (darin Link auf alle Anhänge) – alle Dokumente im Zusammenhang mit den Verhandlungen finden sich unter dem Permalink dodis.ch/R27201 und dem Schlagwort Abkommen von Washington. Nicht alle Anhänge des Abkommens waren 1946 bereits öffentlich. Geheimgehalten wurde etwa ein Brief zu den «Vermögenswerten der Opfer von kürzlich durch die ehemalige deutsche Regierung verübten Gewalttaten in der Schweiz, die ohne Erben verstorben sind». Der Bundesrat würde «mit Wohlwollen» die Frage dieser «nachrichtenlosen Vermögen» in der Schweiz prüfen (dodis.ch/1730, Original Französisch). Die «erblosen Vermögen» sollte die Diplomatie noch Jahrzehnte lang beschäftigen (vgl. dodis.ch/T619). Der eigentliche Eklat folgte erst nach dem Ende des Kalten Krieges, in den 1990er Jahren.

Das Urteil der Historiker

«Ich weiss nicht, wie die Historiker der Zukunft die Operation einschätzen werden, die wir durchgeführt haben», schrieb William E. Rappard, Berater der schweizerischen Delegation, nachträglich an Bundesrat Petitpierre. Lob erwartete der Genfer Professor für das, was in der Goldfrage erreicht wurde; weniger Nachsicht bei der «Preisgabe von Prinzipien» bezüglich der deutschen Guthaben. Dass das kleine Land die drei Grossmächte dennoch von «einem beachtlichen Teil» ihrer Forderung habe abbringen können, «grenzt in meinen Augen fast an ein diplomatisches Wunder», so Rappard (dodis.ch/17, Original französisch). Die Schweiz war mit ihren finanziellen und industriellen Kapazitäten allerdings keineswegs das Fliegengewicht, als das sie sich präsentierte. Ausserdem profitierte das Land vom sich abzeichnenden Kalten Krieg. Zentral erscheinen weniger die Inhalte als die langfristigen Auswirkungen des Washingtoner Abkommens: Für die Normalisierung der Beziehungen mit der Supermacht USA musste fast jedes Opfer in Kauf genommen werden.