Die «Conradi-Affäre»

Es war das Geständnis eines Mörders: «Vielleicht werden erst unsere Nachkommen es verstehen und mir dankbar sein dafür, dass ich als erster offen den Kampf gegen diese internationale Verbrecherbande aufgenommen habe», gab Moritz Conradi der Lausanner Polizei zu Protokoll. Am 10. Mai 1923 hatte der Russlandschweizer im Hotel Cécil vor Zeugen den sowjetischen Diplomaten Wazlaw Worowski erschossen. Nach der Bluttat liess sich Conradi widerstandslos verhaften. Er war ein Überzeugungstäter: «Unter denjenigen, die sich am Ruin Russlands und indirekt an dem der gesamten Menschheit beteiligt haben, gibt es keine Unschuldigen» (dodis.ch/48619). 

Russlandschweizer und feuriger Antibolschewist 

Conradis aus Graubünden ausgewanderte Familie hatte in St. Petersburg, der damaligen Hauptstadt des zaristischen Russlands, eine florierende Süsswarenfabrik betrieben. Nach der Oktoberrevolution 1917 wurden deren Güter enteignet; sein Vater und Onkel von den Bolschewiki ermordet. Im russischen Bürgerkrieg kämpfte Conradi als Offizier der «Weissen Armee» gegen die «Roten». Nach der Niederlage der konterrevolutionären Kräfte floh er über die Türkei in seine alte Heimat. Hier kam er in Kontakt mit russischen Emigranten. Diese stifteten den feurigen Antibolschewisten mutmasslich zur Mordtat an.

«Verbrechen eines Privatmannes an andern Privatpersonen»? 

Am Tag nach dem Mord trat der Bundesrat in Bern zusammen. Die Landesregierung verurteilte in einem Communiqué mit «Entrüstung» diese «Verletzung der Moral und der Gesetze». Weiteren Handlungsbedarf sah der Bundesrat allerdings nicht. Juristisch spitzfindig erachtete die Regierung das Attentat nicht als Staatsverbrechen, sondern als «gemeines Verbrechen, begangen von einem Privatmann an andern Privatpersonen» (dodis.ch/44914). Der Sowjet-Diplomat Worowski war zwar als Beobachter an die in Lausanne tagende Orient-Konferenz delegiert worden. Auf Grund bestehender internationaler Divergenzen war er jedoch nicht offiziell als Konferenzteilnehmer akkreditiert (dodis.ch/44913).  

Ausschlag für den Abbruch der Beziehungen

Die Haltung des Bundesrats gegenüber dem Attentat war politisch sehr heikel. Fünf Jahre zuvor, im November 1918, hatte die Schweiz eine Sowjetmission ausgewiesen, indem den Diplomaten der Bolschewiki vorgeworfen wurde, «revolutionäre Propaganda» betrieben zu haben und so auch am Ausbruch des Landesstreiks mitschuldig zu sein (dodis.ch/43740). Seither herrschte zwischen Bern und Moskau Eiszeit (dodis.ch/44885). Die «Affäre Conradi» sollte den Ausschlag geben, dass die Schweiz und Sowjet-Russland ihre Beziehungen während Jahrzehnten abbrachen. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg nahmen die beiden Regierungen wieder offizielle Kontakte miteinander auf. 

Mitschuld des Bundesrats? 

In einer diplomatischen Note kritisierte Aussenminister Georgi Tschitscherin vehement die bundesrätliche Stellungnahme zum Mordfall: Die «illegitime Weigerung», Worowski einen diplomatischen Status zuzuerkennen, sei ein «unzulässiger und feindlicher Akt» gewesen und habe eine «anormale und zweideutige Situation» geschaffen, in der es zu Anfeindungen gegenüber dem sowjetischen Delegierten gekommen sei. Die Behörden hätten in der Folge «keinerlei vorbeugende Massnahmen getroffen», um eine Gewalttat gegen ihn zu verhindern. Deshalb laste auf der schweizerischen Regierung eine «schwere und absolut offensichtliche Verantwortung», eine Mitschuld am Mord (dodis.ch/44916). 

Mord kontra revolutionäre Gewalt 

Der Bundesrat reagierte mit einem geharnischten Telegramm auf die «verwegenen und böswilligen Anklagen» Tschitscherins. Brüsk wies das Eidgenössische Politische Departement (EPD, heute EDA), das vom überzeugten Antikommunisten Guiseppe Motta dirigiert wurde, sämtliche Vorwürfe zurück und ging zum Gegenangriff über. Es sei an der Sowjetregierung, endlich eine Entschädigung für die «unerhörten Gewalttaten und Beraubungen» die während der Revolution an tausenden Russlandschweizern verübt worden seien, zu erwirken (dodis.ch/44917). Dieser Logik sollte auch der sehr emotional geführte Strafgerichtsprozess gegen Conradi folgen.

Freispruch des Mörders 

Die Verhandlungen vor dem Geschworenengericht in Lausanne im November 1923 waren weniger auf den eigentlichen Mord ausgerichtet, sondern auf die Qualifikation des Räteregimes in Russland. Der Tat Conradis wurde erklärend das tragische Schicksal seiner Familie, die Leiden der Russlandschweizer im Allgemeinen und die Opfer der Bolschewiki entgegengestellt (dodis.ch/48632 und dodis.ch/48633). Tatsächlich sprachen die Geschworenen den erwiesenen Mörder frei. Nicht nur in Russland war die Empörung riesig. Der Bundesrat wies wiederum sämtliche an ihn gerichteten Vorwürfe mit striktem Verweis auf den Föderalismus und die Gewaltenteilung zurück (dodis.ch/44953). 

Späte Beziehungsaufnahme zu hohem Preis 

Sowjetrussland erliess eine Ein- und Ausreisesperre für Schweizerinnen und Schweizer und verhängte einen Boykott über schweizerische Waren. Zwar gab sich Moskau bald an einer «Regelung des Verhältnisses» interessiert, hielt jedoch «an einer gewissen Genugtuung in der Angelegenheit Worowski fest» (dodis.ch/44999). Immer wieder wurde der Fall unter internationaler Vermittlung verhandelt (dodis.ch/45015 und dodis.ch/45172). 1927 konnte zumindest eine vorübergehende Lösung erzielt werden (dodis.ch/45319). Es sollte jedoch bis 1946 dauern, bis Bern zu einem hohen politischen Preis die Aufnahme offizieller Beziehungen mit der UdSSR erwirken konnte (vgl. e-Dossier)